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Transportschäden

Transportschäden

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Transportschaden soll nicht Ihr Schaden sein!

Überprüfen Sie deshalb Verpackung und Ware im Beisein des Frachtführers, vermerken Sie Schäden auf dem Frachtbrief/Lieferschein und lassen sich diese bescheinigen.

Wenn Sie eine beschädigte Ware ohne Beanstandung annehmen, entlassen Sie das Transportunternehmen aus der Haftung. Eine Erstattung von Schäden ist dann nicht mehr möglich.

Achten Sie bei der Warenannahme auf  die angegebene Anzahl der Pakete/Kartons! Spätere Reklamationen wegen fehlender Ware können nur in Ausnahmefällen geltend gemacht werden.


Wenn ein Schaden aufgetreten ist, beachten Sie bitte folgendes:
  1. Lassen Sie die Ware und die Verpackung unverändert. Benutzen Sie die Ware nicht.
  2. Melden Sie den Schaden beim Transportunternehmen wie unten beschrieben.
  3. Senden Sie uns bitte schriftlich (Brief/Fax/E-mail) eine detaillierte Schadensmeldung (möglichst mit digitalem Foto). Wir übernehmen dann die weitere Abwicklung.
  4. Beschädigte Ware keinesfalls ohne Rücksprache an uns zurücksenden.

Verhaltensempfehlungen:

Verpackung beschädigt
 
Verpackung einwandfrei
aber Inhalt beschädigt
 
Diese Unterlagen benötigen wir:
 
Deutsche Post

Deutsche Post

Annahme verweigern oder Bestätigung durch den Zusteller ausfertigen lassen.

Schaden der Ware unverzüglich an uns melden.
 

Sofort die zuständige Postfiliale verständigen. Besichtigung und eine Tatbestandsaufnahme beantragen.

Originalverpackte Sendung innerhalb von 24 Std. vorlegen.

Schaden der Ware unverzüglich an uns melden.
 

Schadensbestätigung der Post.

Ohne diese Unterlagen ist eine Schadensregulierung nicht möglich.
 

Paketdienst

Deutscher Paketdienst

Annahme der Ware verweigern oder bei der Annahme auf dem Ablieferungsnachweis den Schaden vermerken.

Schaden der Ware unverzüglich an uns melden.
 

Unverzüglich nach Erhalt der Ware dem zuständigen Depot melden, da sonst der Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet ist.

Schaden der Ware unverzüglich an uns melden.
 

Paketnummer und Lieferscheinnummer notieren.

Ohne diese Unterlagen ist eine Schadensregulierung nicht möglich.
 

Spedition

Spedition

Annahme der Ware verweigern oder bei der Annahme auf dem Ablieferungsnachweis der Spedition den Schaden vermerken und sofort danach den Schaden dem zuständigen Spediteur melden.

Schaden der Ware unverzüglich an uns melden.

Unverzüglich nach Erhalt der Ware der zuständigen Spedition melden, da sonst der Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet ist.

Schaden der Ware unverzüglich an uns melden.

Kopie der Empfangsbestätigung mit Mängelvermerk.

Ohne diese Unterlagen ist eine Schadensregulierung nicht möglich.