Transportschaden soll nicht Ihr Schaden sein! |
Überprüfen Sie deshalb Verpackung und Ware im Beisein des Frachtführers, vermerken Sie Schäden auf dem Frachtbrief/Lieferschein und lassen sich diese bescheinigen. Wenn Sie eine beschädigte Ware ohne Beanstandung annehmen, entlassen Sie das Transportunternehmen aus der Haftung. Eine Erstattung von Schäden ist dann nicht mehr möglich. Achten Sie bei der Warenannahme auf die angegebene Anzahl der Pakete/Kartons! Spätere Reklamationen wegen fehlender Ware können nur in Ausnahmefällen geltend gemacht werden. |
Wenn ein Schaden aufgetreten ist, beachten Sie bitte folgendes: |
Verhaltensempfehlungen: |
Verpackung
beschädigt |
Verpackung
einwandfrei aber Inhalt beschädigt |
Diese
Unterlagen benötigen wir: |
|
Deutsche Post | Annahme verweigern oder
Bestätigung durch den Zusteller
ausfertigen lassen.
Schaden der Ware unverzüglich an uns
melden. |
Sofort die
zuständige Postfiliale verständigen.
Besichtigung und eine Tatbestandsaufnahme beantragen.
Originalverpackte Sendung innerhalb von 24 Std. vorlegen. Schaden der Ware unverzüglich an uns
melden. |
Schadensbestätigung
der Post.
Ohne diese Unterlagen ist eine Schadensregulierung
nicht möglich. |
Paketdienst | Annahme der Ware verweigern
oder bei der Annahme auf dem
Ablieferungsnachweis den Schaden vermerken.
Schaden der Ware unverzüglich an uns
melden. |
Unverzüglich nach
Erhalt der Ware dem zuständigen Depot
melden, da sonst der Versicherungsschutz nicht mehr
gewährleistet ist.
Schaden der Ware unverzüglich an uns
melden. |
Paketnummer und
Lieferscheinnummer notieren.
Ohne diese Unterlagen ist eine Schadensregulierung
nicht möglich. |
Spedition | Annahme der Ware verweigern
oder bei der Annahme auf dem
Ablieferungsnachweis der Spedition den Schaden vermerken und sofort
danach
den Schaden dem zuständigen Spediteur melden.
Schaden der Ware unverzüglich an uns melden. |
Unverzüglich nach
Erhalt der Ware der zuständigen
Spedition melden, da sonst der Versicherungsschutz nicht mehr
gewährleistet ist.
Schaden der Ware unverzüglich an uns melden. |
Kopie der
Empfangsbestätigung mit Mängelvermerk.
Ohne diese Unterlagen ist eine Schadensregulierung nicht möglich. |